Einleitung
Die in den folgenden Beiträgen behandelte Aufgabenstellung befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen Glück bei der Arbeit fördern können. Fokus ist die Erfahrung von Glück durch Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit in Unternehmen. Dabei stellt sich die Frage, warum sich Unternehmen überhaupt mit dem Glück ihrer Arbeitnehmer beschäftigen sollten. Ein Grund dafür sind Reportingpflichten für Unternehmen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Europäische Kommission, 2022). Sie ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt. Sie verpflichtet Unternehmen, umfassende nichtfinanzielle Informationen offenzulegen, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und mehr.
Ausgangssituation
Zur Umsetzung der Reportingpflichten sollten Unternehmen „bereits bestehende Standards und Rahmenwerke für nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung und Rechnungslegung berücksichtigen“ (Europäische Kommission, 2022), dies könnten beispielsweise die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen (UN) sein.
Die UN hat 17 globale Ziele als SDGs für eine bessere Zukunft veröffentlicht, diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte (UN-Resolution 70/1, verabschiedet am 21. Oktober 2015). Die Umsetzung der Ziele richtet sich auch an Akteure der Wirtschaft und diese sollte im Rahmen der CSRD in der nicht-finanziellen Berichterstattung dargestellt werden.
Das dritte Nachhaltigkeitsziel beinhaltet die Schaffung von Gesundheit und Wohlergehen für Menschen. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Glück und psychischer Gesundheit, Glück senkt nachweislich den Kortisolspiegel und trägt wirksam zur Stressbewältigung bei (Rehwaldt, 2019, S. 15). Daher sollten Unternehmen an dem Glück Ihrer Organisationsmitglieder interessiert sein und entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Glück bei der Arbeit umsetzen.
Zielsetzung und Fragestellung
Das Ziel dieser Arbeit ist es, herauszuarbeiten, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, das Glück ihrer Mitarbeiter systematisch zu fördern und welche Rolle dabei die psychologische Arbeitsgestaltung sowie die Erkenntnisse aus der Positiven Psychologie spielen.
Die zentrale Forschungsfrage lautet: Wie können Unternehmen durch psychologische Arbeitsgestaltung und Anwendung positiver psychologischer Prinzipien das Glück ihrer Mitarbeitenden gezielt fördern und damit zur Erfüllung des SDG-Ziels „Gesundheit und Wohlergehen“ beitragen? Es werden in allen Bereichen der psychologischen Arbeitsgestaltung mögliche Faktoren zur Schaffung von Glück untersucht und Möglichkeiten zur Umsetzung eruiert.
Abschließend wird das Ergebnis bewertet und weitere aufbauende Untersuchungsmöglichkeiten dargestellt. Die Untersuchung von Glück für weitere Berührungsgruppen ist nicht Gegenstand der Betrachtungen in dieser Arbeit.
Übersicht Aufbau der Beiträge
Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptabschnitte. In diesem Teil Teil wird die Relevanz des Themas im Kontext der SDGs sowie der Positiven Psychologie und psychologische Arbeitsgestaltung dargelegt. Der nächste Teil behandelt die methodische Herangehensweise, zentrale Begriffsdefinitionen sowie die verschiedenen Bereiche der psychologischen Arbeitsgestaltung, anhand derer mögliche Maßnahmen zur Förderung von Glück abgeleitet werden. Im dritten Teil erfolgt eine Einschätzung der Ergebnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Umsetzbarkeit. Ergänzt wird dies durch eine Diskussion weiterführender Forschungsfragen und einer Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse. Der Teil schließt mit einem Ausblick auf zukünftige Perspektiven zur Förderung von Glück in Organisationen ab.
Literatur
Europäische Kommission (2022) Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (EU 2021/2085). Veröffentlicht am 5. Mai 2021. Abgerufen von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464
Rehwaldt, R. (2019). Glück in Unternehmen: Positive Psychologie für Führung und Organisationsentwicklung. Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22761-6
United Nations (2015) Resolution 70/1. UN-Dokument.


